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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Compera Information Process GmbH ist Anbieter des Informationssystems eventforum.de, unter der folgenden Adresse: www.eventforum.de

Mit Verbindungsaufbau kommt ein Vertrag zustande, für den folgende Bedingungen gelten: Für die Verfügbarkeit des Auskunftssystems sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge wird keine Gewähr übernommen. Soweit der Namensinhaber einer eingetragenen Adresse mit der Veröffentlichung seiner Daten nicht einverstanden sein sollte, hat er einen Anspruch auf unverzügliche kostenlose Korrektur oder Löschung derselben. Dieses Programm, alle Softwarebestandteile, die dazugehörige Datenbank sowie die Programm- und Datenkonzeption sind urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche Recht, das Programm an einem Computer-Arbeitsplatz zu benutzen. Das Recht ist nicht übertragbar, vermietbar oder verleihbar. Es ist grundsätzlich untersagt, das Programm, Teile dessen, die Datenbank sowie die Datensätze zu kopieren, unberechtigt zu verändern, zu vervielfältigen, zu vermieten, zu veröffentlichen, umzugestalten oder das Programm von einem Hauptspeicher auf einen anderen Datenträger zu übertragen oder zu nutzen. Zuwiderhandlungen werden vom Anbieter nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt.
Es gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand ist Königswinter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Informationssystem eventforum.de der compera information process GmbH

(1) Der schriftlich oder online erteilte Auftrag ist für den Besteller verbindlich und gilt für die im Auftrag bestellte Dauer. Die compera information process GmbH (nachfolgend CIP GmbH genannt) kann von der Annahme des Auftrages absehen, wenn dieser aus technischen Gründen nicht durchführbar ist, ganz oder teilweise gegen geltendes Recht oder einheitliche Grundsätze verstößt. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen politische und/oder religiöse Neutralität, sowie sittenwidrige Inhalte. Erlangt CIP GmbH erst nach Veröffentlichung Kenntnis von solchen Verstößen, wird der Eintrag kostenpflichtig zu Lasten des Auftraggebers gelöscht. Die Geltendmachung sonstiger Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(2) Anzeigeninhalte sind dem Auftragsformular beizufügen. Der Auftraggeber trägt für alle von ihm gemachten Angaben und Inhalte die alleinige Verantwortung.

(3) Gemäß § 33 BDSG werden der Name und die Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatisierten Dateien gespeichert.

(4) Textänderungen im Adresseintrag, in der Anzeige, der Werbung, oder sonstigen Produkten des eventforum.de Verzeichnis sind jederzeit möglich. Nur Änderungen die durch die CIP GmbH durchgeführt werden sind kostenpflichtig.

(5) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangs.

(6) Konkurrenzausschluß ist nicht möglich.

(7) Die CIP GmbH ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bedacht. Falls durch Versehen die in Auftrag gegebene Eintragung ganz oder teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich verändert wird, so hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenfreie Korrektur dieser Eintragung.

(8) Schadensersatzansprüche, unabhängig davon ob sie aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, Gewährleistungsrecht oder unerlaubter Handlung hergeleitet werden, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von der CIP GmbH beruhen. Ist der Auftraggeber ein Nichtkaufmann, haftet die CIP GmbH auch für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche - z.B. auf Einfügung bzw. Versendung von Benachrichtigungsschreiben - sind grundsätzlich ausgeschlossen. Werden mehrere Eintragungen bestellt und entstehen Fehler bei einer Eintragung, so ist der Besteller nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen richtig ausgeführten Anzeige zu verweigern.

(9) Es werden keine Korrekturabzüge oder Abdrucke nach Auftragserteilung vorgelegt. Die Inhalte werden durch den Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt und Der CIP GmbH mitgeteilt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner im Auftrag gemachten Angaben.

(10) Wird der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers mit Einverständnis von der CIP GmbH ausnahmsweise aufgehoben, berechnet die CIP GmbH nach Maßgabe von (section) 649 BGB einen Pauschalbetrag von 50% der Auftragssumme.

(11) Die Zahlung der Auftragssumme ist nach Auftragserteilung ohne Abzug fällig. Die Plazierung des Eintrages oder die Schaltung der Anzeige bzw. der Werbung erfolgt sofort nach Zahlungseingang.

(12) Für Leistungen, die nicht von der CIP GmbH erbracht werden und als solche Zusatzleistungen anderer Unternehmen ausgewiesen sind, trägt die CIP GmbH nicht die Vertragsverantwortung. Die Auftragserteilung wird an die jeweiligen Vertragspartner weitergeleitet, die die weitere Vertragsabwicklung übernehmen. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

(13) Die CIP GmbH akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilten Zahlungsweisen.

(14) Eine ordentliche Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich online im Kunden-Portfolio, es sei denn es ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen oder gesonderten vertraglichen Vereinbarungen ein anderes.

(15) Verlangt der Kunde eine außerordentliche Rechnungsstellung auf dem Briefpostwege, ist die CIP GmbH berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt von EUR 3,- zu verlangen.

(16) Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt hiermit der Kunde seine Bank unwiderruflich, CIP GmbH oder einem Beauftragten dessen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.

(17) Sämtliche entgeltliche Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich jeweils festgelegten Abrechnungsperioden. Eine Abrechnungsperiode währt grundsätzlich zwölf Monate, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen ein anderes.

(18) Eine jeweils folgende Abrechnungsperiode tritt verbindlich in Kraft, wenn nicht der Vertrag ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich gekündigt worden ist.

(19) Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit sich ein anderes aus ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen ergibt.

(20) Die Entgelte für Dienstleistungen werden erstmals am Beginn der ersten Abrechnungsperiode fällig, soweit sich aus den Leistungsbeschreibungen von die CIP GmbH nicht ein anderes ergibt. Die Folgeperiode von zwölf Monaten tritt 10 Tage vor Ablauf der aktuell laufenden Periode ein, es sei denn das Vertragverhältnis ist bis zu diesem Zeitpunkt bereits unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt worden.

(21) Der Kunde kommt in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Verkäufers, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.

(22) Unabhängig davon kommt der Kunde in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht leistet.

(23) Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in den Schuldner zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug gerät, bleibt unberührt.

(24) Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist die CIP GmbH zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

(25) Für jede zurückgegebene oder nicht eingelöste Lastschrift, wird zusätzlich zu den entstandenen Bankkosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von der CIP GmbH in Höhe von EUR 15,- (zzgl. MwSt.) erhoben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen. Dies gilt vollumfänglich freilich dann nicht, wenn die Nichteinlösung und Rückgabe auf ein Fehlverhalten von der CIP GmbH zurückzuführen ist.

(26) Die CIP GmbH ist ferner befugt, pro berechtigter Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 4,- (zzgl. MwSt.) sowie pro berechtigter Mahnung eine solche in Höhe von EUR 10 (zzgl. MwSt.) zu erheben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen.

(27) Die CIP GmbH ist berechtigt seine Dienste während des Verzuges einzuschränken oder ganz einzustellen. Die CIP GmbH ist insbesondere berechtigt mit Verzugseintritt und Versand der ersten Zahlungserinnerung die gewährten Einstellungsmöglichkeit des Kunden für eine jeweilige Anzeige zu unterbinden.

(28) Nach fruchtlosem Ablauf der in der Zahlungserinnerung angegebenen Frist ist die CIP GmbH insbesondere auch berechtigt, sämtliche Anzeigen des Kunden sowie dessen Zugangsmöglichkeiten zu den Diensten von Die CIP GmbH insgesamt zu sperren.

(29) Alle Aufträge werden ausschließlich zu den vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(30) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Siegburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Internationale Gesetze finden keine Anwendung.

(31) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

Königswinter, Oktober 2002


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